Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.05.1987

Geschäftszahl

87/03/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0175 E 16. April 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Verpflichtung zur Vornahme der Atemluftprobe besteht nur solange, als noch praktische Ergebnisse davon zu erwarten sind. Praktische Ergebnisse sind auch noch eine geraume Zeit nach der Beendigung des Lenkens zu erwarten (Hinweis E 21.11.1985, 85/02/0235).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030015.X03