Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.01.1988

Geschäftszahl

87/03/0013

Rechtssatz

Sind beim Lenker eines am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeuges bei der Unfallaufnahme Alkoholisierungssymptome wahrnehmbar, so sind die Organe der Straßenaufsicht berechtigt und auch verpflichtet, einen Alkotest zu verlangen, auch wenn es sich um einen Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden bei gegenseitigem Austausch der Daten der Beteiligten handelt.