Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.01.1988

Geschäftszahl

87/03/0013

Rechtssatz

Selbst wenn ein eine Verurteilung nach Paragraph 5, Absatz eins, StVO aussprechendes Straferkenntnis offen lässt, ob der Blutalkoholwert des Betroffenen 0,8 %o erreicht hat oder nicht, so kann darin keine Rechtswidrigkeit gelegen sein. (Hinweis auf E vom 18.2.1987, 86/03/0186)