Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1987

Geschäftszahl

87/02/0080

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1973/12/19 0319/73 2

Stammrechtssatz

Als Merkmal des Notstandes hat eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen zu gelten (Hinweis E 21.3.1962, 2310/61).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020080.X03