Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1987

Geschäftszahl

87/02/0064

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen des Fahrzeuglenkers, bei den bei der Radarmessung verwendeten Radargeräten könnten innerhalb nur eines Jahres nach der letzten Eichung Messungenauigkeiten von bis zu 50 % auftreten und dies sei im wesentlichen durch die Erschütterungen, denen die Messgeräte beim Transport von einem Standort zum nächsten ausgesetzt sind, bedingt, braucht sich die Behörde nicht auseinander zu setzen und in diese Richtung keine weiteren Ermittlungen zu führen, sofern es sich um eine bloße "Vermutung" des Fahrzeuglenkers handelt.