Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1987

Geschäftszahl

87/02/0028

Rechtssatz

Erwächst der Schuldspruch wegen Übertretung des Paragraph 103, Absatz 2, KFG in Rechtskraft (weil nur die Strafhöhe bekämpft wurde), so ist es rechtlich ohne Bedeutung, ob die Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers der Vorschrift des Paragraph 18, Absatz 4, AVG entsprochen hat.