Verwaltungsgerichtshof
04.06.1987
87/02/0012
GRS wie 85/02/0235 E 21. November 1985 RS 3
Praktisch verwertbare Ergebnisse der Atemluftprobe sind jedenfalls auch noch drei Stunden nach dem Lenken eines Kraftfahrzeuges zu erwarten (Hinweis E 12.12.1984, 83/03/0028).