Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.06.1987

Geschäftszahl

87/02/0012

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0235 E 21. November 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Praktisch verwertbare Ergebnisse der Atemluftprobe sind jedenfalls auch noch drei Stunden nach dem Lenken eines Kraftfahrzeuges zu erwarten (Hinweis E 12.12.1984, 83/03/0028).