Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1987

Geschäftszahl

87/02/0003

Rechtssatz

Eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd Paragraph 89, a Absatz 2, StVO liegt auch dann vor, wenn einer Vorbeifahrt eine bestimmte Rechtsvorschrift (hier: Paragraph 9, Absatz eins, leg cit) entgegensteht, mag eine Vorbeifahrt auch faktisch möglich sein.