Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1987

Geschäftszahl

87/02/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0223 E VS 20. Februar 1986 VwSlg 12041 A/1986 RS 5

Stammrechtssatz

Eine Vorschreibung von Kosten nach Paragraph 89 a, Absatz 7, StVO 1960 hat u.a. das Vorliegen einer derartigen Verkehrsbeeinträchtigung, derzufolge das Fahrzeug zwangsweise entfernt werden durfte, zur Voraussetzung.