Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.1987

Geschäftszahl

86/18/0263

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0147 E 12. September 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Die "Aufforderung zur Ablegung des Alkotests" stellt kein im Spruch anzuführendes Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 99, Absatz eins, Litera b, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz 2, StVO dar.