Verwaltungsgerichtshof
13.05.1987
86/18/0258
Verletzte Verwaltungsvorschrift kann beim Rückwärtsfahren innerhalb einer Einbahn nur § 7 Abs 5 StVO 1960 sein.Verletzte Verwaltungsvorschrift kann beim Rückwärtsfahren innerhalb einer Einbahn nur Paragraph 7, Absatz 5, StVO 1960 sein.