Verwaltungsgerichtshof
27.06.1990
86/18/0180
Es ist nicht erforderlich, im Spruch eines Straferkenntnisses, mit dem eine Bestrafung ua nach Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, StVO und Paragraph 4, Absatz 5, StVO ausgesprochen wird, die bei einem Unfall verursachten Schäden im einzelnen zu beschreiben (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215, 0216)