Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.1988

Geschäftszahl

86/18/0127

Rechtssatz

Die Ansicht des Sachverständigen, dass durch die Medikamenteneinnahme die Wirkung des Alkohols zwar nicht im Sinne einer Zunahme des Blutalkoholgehaltes, wohl aber im Sinne einer Erhöhung der Fahruntüchtigkeit verstärkt worden sei, steht mit der medizinischen Fachliteratur im Einklang (Hinweis auf Jarosch-Müller-Piegler, Alkohol und Recht, S 46).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1986180127.X07