Verwaltungsgerichtshof
08.07.1988
86/18/0127
Die Ansicht des Sachverständigen, dass durch die Medikamenteneinnahme die Wirkung des Alkohols zwar nicht im Sinne einer Zunahme des Blutalkoholgehaltes, wohl aber im Sinne einer Erhöhung der Fahruntüchtigkeit verstärkt worden sei, steht mit der medizinischen Fachliteratur im Einklang (Hinweis auf Jarosch-Müller-Piegler, Alkohol und Recht, S 46).
ECLI:AT:VWGH:1988:1986180127.X07