Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.1988

Geschäftszahl

86/18/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/18/0188 E 8. Juli 1988 RS 6

Stammrechtssatz

Auf unbestimmt und allgemein gehaltene Einwendungen des Beschuldigten braucht nicht eingegangen zu werden. Dies gilt auch im medizinischen Bereich (Hinweis E 12.9.1985, 85/18/0053).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1986180127.X06