Verwaltungsgerichtshof
08.07.1988
86/18/0127
Ausführungen, dass ein Gutachten, in welchem gestützt auf die bei einer klinischen Untersuchung einer Person festgestellten Alkoholisierungsmerkmale (träge Pupillenreaktion und grobschlägiger Nystagmus in der Dauer von mehr als 20 Sekunden) auf die Fahruntüchtigkeit der untersuchten Person - unabhängig von der Höhe des Blutalkoholgehaltes - geschlossen wurde, als schlüssig und mit dem Stand der Wissenschaft im Einklang stehend anzusehen ist.
ECLI:AT:VWGH:1988:1986180127.X05