Verwaltungsgerichtshof
08.07.1988
86/18/0127
Ausführungen unter Hinweis auf das Gutachten eines Sachverständigen, wonach ein grobschlägiger Nystagmus von über 20 sec nur alkoholtoxisch und nicht durch Bluthochdruck, Virusinfektion und Übermüdung bedingt sei.
ECLI:AT:VWGH:1988:1986180127.X01