Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.1988

Geschäftszahl

86/18/0127

Rechtssatz

Ausführungen unter Hinweis auf das Gutachten eines Sachverständigen, wonach ein grobschlägiger Nystagmus von über 20 sec nur alkoholtoxisch und nicht durch Bluthochdruck, Virusinfektion und Übermüdung bedingt sei.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1986180127.X01