Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1986

Geschäftszahl

86/18/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0628/73 E 22. Juni 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Selbst ausführliche Darlegung in der Gegenschrift vermögen die fehlenden Erörterungen und Feststellungen im angefochtenen Bescheid nicht zu ersetzen.