Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1986

Geschäftszahl

86/18/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1974/11/06 1779/73 4

Stammrechtssatz

Allgemein gehaltene Behauptungen sind nicht geeignet, den Entlastungsbeweis für mangelndes Verschulden an einer angelasteten Verwaltungsübertretung als erbracht anzusehen.