Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1987

Geschäftszahl

86/18/0073

Rechtssatz

Der Zulassungsbesitzer eines KFZ ist berechtigt, einen verantwortlichen Beauftragten iSd Paragraph 9, Absatz 2, VStG hinsichtlich der Pflichten aus Paragraph 103, Absatz 2, KFG zu bestellen.