Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.1988

Geschäftszahl

86/18/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/18/0112 E 22. Jänner 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Von einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist anzunehmen, dass er über die Gefährlichkeit des Alkoholkonsums im Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen Bescheid weiß.