Verwaltungsgerichtshof
27.05.1988
86/18/0072
GRS wie 87/18/0112 E 22. Jänner 1988 RS 3
Von einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist anzunehmen, dass er über die Gefährlichkeit des Alkoholkonsums im Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen Bescheid weiß.