Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.11.1992

Geschäftszahl

86/17/0162

Rechtssatz

Ausführungen, daß außer dem im Paragraph 15, erster Satz Stmk ElektrizitätswirtschaftsG 1981 genannten

Fall kein weiterer Fall von Streitigkeiten zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Stromabnehmern, auch nicht eine Streitigkeit über Baukostenzuschüsse nach Paragraph 14, Stmk ElektrizitätswirtschaftsG 1981, den Verwaltungsbehörden zur Entscheidung übertragen wurde.