Verwaltungsgerichtshof
04.11.1992
86/17/0162
Die in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vertretene Rechtsansicht, das durch den Normeninhalt der Preisvorschriften geschützte Rechtsgut rechtfertige unter allen Umständen die Annahme eines öffentlichen Interesses an der Feststellung, ob das in einem konkreten Fall von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen verlangte Entgelt mit den preisrechtlichen Bestimmungen, dh mit einem durch Gesetz, Verordnung oder Bescheid bestimmten Entgelt, in Einklang steht oder nicht, wird in dieser Allgemeinheit nicht, aufrechterhalten.
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
3514/78 E 17. Juni 1980 VwSlg 10163 A/1980 RS 1;
1202/69 E 24. Februar 1970 RS 1;
1900/76 E 22. Februar 1978 RS 1;
82/11/0167 E 25. April 1984 VwSlg 11415 A/1984 RS 1;
(RIS: abgv)