Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1987

Geschäftszahl

86/17/0153

Rechtssatz

Beim Begriff des "offenbar übermäßigen Entgelts" handelt es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff, dessen Auslegung im Unterschied zur Handhabung des behördlichen Ermessens der vollen Prüfung des VwGH unterliegt (Hinweis E 25.1.1978, 2135/76, VwSlg 9481 A/1978).