§ 185 BAO ist keine Grundlage für Feststellungsbescheide in Angelegenheiten des Unterabschnittes (Abschnittes) D des MOG 1967.Paragraph 185, BAO ist keine Grundlage für Feststellungsbescheide in Angelegenheiten des Unterabschnittes (Abschnittes) D des MOG 1967.