Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1987

Geschäftszahl

86/17/0021

Rechtssatz

Der Paragraph 11, Absatz 3 bis 5 PreisG unterscheidet drei Fälle der Preisauszeichnung. Nur im Fall des Absatz 4, ist es zulässig, die Preisauszeichnung durch Auflegen von Preislisten vorzunehmen.