Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1987

Geschäftszahl

86/17/0021

Rechtssatz

Es ist ohne weiters denkbar, dass die Verpflichtung zur Preisauszeichnung nicht einem Dienstnehmer, sondern einer dritten physischen Person oder Gesellschaft übertragen wird. Auch in diesem Fall trifft jedoch den Unternehmer die Verpflichtung einer wirksamen Kontrolle (Hinweis E 6.12.1983, 2999/80 und E 12.12.1984, 82/11/0380).