Verwaltungsgerichtshof
18.09.1987
86/17/0021
Es ist ohne weiters denkbar, dass die Verpflichtung zur Preisauszeichnung nicht einem Dienstnehmer, sondern einer dritten physischen Person oder Gesellschaft übertragen wird. Auch in diesem Fall trifft jedoch den Unternehmer die Verpflichtung einer wirksamen Kontrolle (Hinweis E 6.12.1983, 2999/80 und E 12.12.1984, 82/11/0380).