Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1987

Geschäftszahl

86/17/0020

Rechtssatz

Die Erfüllung der einem Arbeitgeber gegenüber einem Angestellten obliegenden Überwachungspflicht ist als nicht ausreichend anzusehen, wenn der Arbeitgeber nur STICHPROBENARTIGE ÜBERPRÜFUNGEN durchführt (Hinweis E 30.9.1986, 86/04/0072).