Verwaltungsgerichtshof
18.09.1987
86/17/0020
Die Erfüllung der einem Arbeitgeber gegenüber einem Angestellten obliegenden Überwachungspflicht ist als nicht ausreichend anzusehen, wenn der Arbeitgeber nur STICHPROBENARTIGE ÜBERPRÜFUNGEN durchführt (Hinweis E 30.9.1986, 86/04/0072).