Verwaltungsgerichtshof
10.07.1987
86/17/0017
Von einem "fortgesetzten" Delikt im engeren Sinn kann dann nicht gesprochen werden, wenn die inkriminierten Einzelhandlungen gleichzeitig gesetzt wurden (hier: Übertretung des PreisG).
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170017.X11