Verwaltungsgerichtshof
10.07.1987
86/17/0017
Bei Massenkonsumartikeln wie Wein ist eine Preisüberschreitung von mehr als 5 % bereits als erheblich anzusehen (Hinweis E 19.3.1968, 1432/67).
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170017.X10