Verwaltungsgerichtshof
10.07.1987
86/17/0017
Bei der Beurteilung des Begriffes "erheblich" muss der Maßstab in dem Umfang der nachteiligen Auswirkungen gefunden werden, die die jeweilige Preiserhöhung, ganz allgemein betrachtet, für den Konsumenten haben kann (Hinweis E 7.3.1967, 0550/66).
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170017.X09