Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1987

Geschäftszahl

86/17/0017

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Begriffes "erheblich" muss der Maßstab in dem Umfang der nachteiligen Auswirkungen gefunden werden, die die jeweilige Preiserhöhung, ganz allgemein betrachtet, für den Konsumenten haben kann (Hinweis E 7.3.1967, 0550/66).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170017.X09