Verwaltungsgerichtshof
10.07.1987
86/17/0017
Die bloße Behauptung, dass es sich bei einem Hotel um das im "Gault-Millaud" höchsteingestufte Hotel im Ort handelt, ist keine konkrete Angabe darüber, inwiefern sich ein Gastgewerbebetrieb bei der Erbringung von Bedarfsleistungen der gleichen Art und Beschaffenheit von anderen Vergleichsbetrieben unterscheidet.
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170017.X08