Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1987

Geschäftszahl

86/17/0017

Rechtssatz

Die bloße Behauptung, dass es sich bei einem Hotel um das im "Gault-Millaud" höchsteingestufte Hotel im Ort handelt, ist keine konkrete Angabe darüber, inwiefern sich ein Gastgewerbebetrieb bei der Erbringung von Bedarfsleistungen der gleichen Art und Beschaffenheit von anderen Vergleichsbetrieben unterscheidet.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170017.X08