Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1987

Geschäftszahl

86/17/0017

Rechtssatz

Vom Standpunkt des Preisgesetzes macht es keinen Unterschied, ob Bedarfsgegenstände und Bedarfsleistungen zu einer "normalen, gesundheitsfördernden" Lebensweise notwendig sind oder nicht (Hinweis E 27.1.1958, 1686/56).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170017.X03