Verwaltungsgerichtshof
10.07.1987
86/17/0017
Vom Standpunkt des Preisgesetzes macht es keinen Unterschied, ob Bedarfsgegenstände und Bedarfsleistungen zu einer "normalen, gesundheitsfördernden" Lebensweise notwendig sind oder nicht (Hinweis E 27.1.1958, 1686/56).
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170017.X03