Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1987

Geschäftszahl

86/17/0017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/17/0016 E 26. Mai 1987 VwSlg 12478 A/1987 RS 7

Stammrechtssatz

Als "lebenswichtig" sind alle jene Sachgüter und Leistungen anzusehen, die zwar nicht für den notwendigen Lebensunterhalt, aber zur Aufrechterhaltung des Standards der Lebenshaltung erforderlich sind, wie er sich im Laufe der Entwicklung herausgebildet hat und von der Bevölkerung in Anspruch genommen wird. Der Kreis die vom PreisG erfassten Bedarfsgüter und Bedarfsleistungen ist daher seht weit gezogen und es werden von ihm nur besondere Luxusgüter nicht erfasst (Hinweis E 23.2.1977, 0504/76, E 25.11.1980, 3088/79, VwSlg 10304 A/1980, E 9.9.1982, 82/11/0144).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170017.X01