Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1987

Geschäftszahl

86/17/0016

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Begriffes "erheblich" kann der Maßstab in dem Umfang der nachteiligen Auswirkungen gefunden werden, die die jeweilige Preiserhöhung - ganz allgemein betrachtet - für den Konsumenten haben kann. Bei Massenverbrauchsartikeln - insbesondere bei Lebensmitteln des täglichen Bedarfes - ist ein strengerer Maßstab anzulegen. (Hinweis E 11.1.1954, 2455/52, VwSlg 3261 A/1954, E 6.5.1966, 1890/65, VwSlg 6920 A/1966, E 7.3.1967, 0550/66, E 17.4.1985, 84/11/0021)