Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.1986

Geschäftszahl

86/16/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1024/63 E 11. März 1964 VwSlg 6266 A/1964 RS 3

Stammrechtssatz

Das innere Ausmaß der Bescheidbegründung wird durch das von der Rechtsordnung anerkannte Rechtsschutzinteresse der Partei bestimmt.