Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1987

Geschäftszahl

86/16/0008

Rechtssatz

Die Berücksichtigung von Sachverhalts- oder Rechtsänderungen durch den VwGH, die sich zwischen dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung und dem Zeitpunkt der Fällung des VwGH-Erkenntnisses ereignen, ist ausgeschlossen.