Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1987

Geschäftszahl

86/16/0008

Rechtssatz

Die Zusendung von Abgabenerklärungen hat unterbrechende Wirkung iSd Paragraph 209, Absatz eins, BAO (Hinweis E 16.10.1964, 566/63). Es besteht keine Rechtsvorschrift, derzufolge einer zur Unterbrechung der Verjährung an sich geeigneten Amtshandlung diese Wirkung genommen würde, wenn diese Amtshandlung eine "prophylaktische" war (Hinweis E VfGH 2.10.1985, B 559/80, VfSlg 10585).