Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1989

Geschäftszahl

86/14/0105

Rechtssatz

Wenn schon die durch Jahre hindurch aufgewendeten Fixkosten höher als die Erlöse sind, liegt zweifelsfrei Liebhaberei vor (hier: Jagdpension).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140105.X07