Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1989

Geschäftszahl

86/14/0105

Rechtssatz

Es bestehen keine Bedenken, bei grundsätzlich gleicher Wirtschaftsführung auch die wirtschaftlichen Ergebnisse derselben, allerdings in einer anderen Rechtsform ausgeübten Tätigkeit als Einheit zu betrachten, um so erforderlichenfalls zu einem hinreichenden Beobachtungszeitraum zu gelangen (hier: Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH, wobei der bisherige Einzelunternehmer an der GmbH zu 75 % beteiligt ist).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140105.X06