Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1989

Geschäftszahl

86/14/0105

Rechtssatz

Durch die Eingatterung einer Jagdfläche, um so zu höheren Abschüssen gelangen zu können, wird die Wirtschaftsführung entscheidend geändert, sodaß der bisherige Beobachtungszeitraum als beendet anzusehen ist und ein neuer beginnt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140105.X04