Verwaltungsgerichtshof
17.10.1989
86/14/0105
Durch die Eingatterung einer Jagdfläche, um so zu höheren Abschüssen gelangen zu können, wird die Wirtschaftsführung entscheidend geändert, sodaß der bisherige Beobachtungszeitraum als beendet anzusehen ist und ein neuer beginnt.
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140105.X04