Eine Haftung nach § 9 Abs 1 BAO und § 80 Abs 1 BAO besteht auch für Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.Eine Haftung nach Paragraph 9, Absatz eins, BAO und Paragraph 80, Absatz eins, BAO besteht auch für Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.