Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1987

Geschäftszahl

86/13/0126

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein auf Paragraph 299, BAO gestützter Aufhebungsbescheid einer Aufsichtsbehörde schon dann nicht rechtswidrig, wenn er sich in einem der herangezogenen Aufhebungsgründe als berechtigt erweist (Hinweis E 19.3.1986, 85/13/0096).