Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1992

Geschäftszahl

86/12/0187

Rechtssatz

Erfolgt eine strafgerichtliche Verurteilung des Beamten, im Disziplinarverfahren aber keine Verhängung einer Geldstrafe oder die Entlassung (hier: Absehen von einer Disziplinarstrafe), wird die Kürzung des Monatsbezuges ebenfalls endgültig.