Verwaltungsgerichtshof
19.02.1992
86/12/0187
Erfolgt eine strafgerichtliche Verurteilung des Beamten, im Disziplinarverfahren aber keine Verhängung einer Geldstrafe oder die Entlassung (hier: Absehen von einer Disziplinarstrafe), wird die Kürzung des Monatsbezuges ebenfalls endgültig.