Verwaltungsgerichtshof
11.05.1987
86/12/0149
Mangels Kennzeichnung eines mit Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde angeordneten Tauchverbotes gemäß Paragraph 7, Absatz eins, DenkmalschutzG, ist die Behauptung des Beschuldigten, er habe ohne Verschulden von diesem keine Kenntnis erlangt, zu prüfen.