Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1988

Geschäftszahl

86/12/0070

Rechtssatz

Die Behörde ist so lange berechtigt und verpflichtet, sich auf die Ausführungen des Landeskonservators zu stützen, als deren Richtigkeit nicht durch Gegenausführungen und Gegenbeweise von vergleichbarem Aussagewert widerlegt wird (Hinweis E 16.1.1975, 1799/74, E 17.5.1982, 81/12/0218).