Verwaltungsgerichtshof
19.09.1988
86/12/0070
Die Behörde ist so lange berechtigt und verpflichtet, sich auf die Ausführungen des Landeskonservators zu stützen, als deren Richtigkeit nicht durch Gegenausführungen und Gegenbeweise von vergleichbarem Aussagewert widerlegt wird (Hinweis E 16.1.1975, 1799/74, E 17.5.1982, 81/12/0218).