Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1988

Geschäftszahl

86/12/0070

Rechtssatz

Die Möglichkeit der Unterschutzstellung einer Gruppe von unbeweglichen Gegenständen (Ensemble) zeigt, dass die Beziehung oder Lage zu anderen Gegenständen (allein) zum Entstehen einer ohne sie nicht bestehenden Denkmaleigenschaft führen kann (Hinweis E 24.6.1984, 84/12/0212).