Verwaltungsgerichtshof
19.09.1988
86/12/0070
Die Möglichkeit der Unterschutzstellung einer Gruppe von unbeweglichen Gegenständen (Ensemble) zeigt, dass die Beziehung oder Lage zu anderen Gegenständen (allein) zum Entstehen einer ohne sie nicht bestehenden Denkmaleigenschaft führen kann (Hinweis E 24.6.1984, 84/12/0212).