Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1987

Geschäftszahl

86/10/0096

Rechtssatz

Durch die tägliche Einnahmeempfehlung beim Kartoffelsaft ("kurmäßig über den ganzen Tag verteilt") und den Hinweis "Diätmittel Atemwege" beim Huflattichsaft wird einem Konsumenten zumindest eine günstige Wirkung auf seinen Organismus suggeriert; daraus folgt, dass beide Produkte als Arzneimittel einzustufen sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100096.X05