Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1987

Geschäftszahl

86/10/0096

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Die Rechtsfrage, ob ein Arzneimittel vorliegt, ist - ab dessen Inkrafttreten - unter Zugrundelegung der im Paragraph eins, Absatz eins, des ArzneimittelG enthaltenen Definition vorzunehmen. Für den vom VwGH VOR dem Inkrafttreten dieses G entwickelten Arzneimittelbegriff ist kein Raum mehr.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100096.X03