Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1987

Geschäftszahl

86/10/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1971/11/18 0951/70 2

Stammrechtssatz

Die Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf andere Personen ist ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich.