Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.1986

Geschäftszahl

86/10/0061

Rechtssatz

Die Bewilligungspflicht besteht unabhängig von allenfalls aus einem wasserrechtlichen Bescheid erfließenden Rechten oder Pflichten (Hinweis auf E vom 16.10.1972, 0522/68).